23/10/2026
🥩 Ein Biss ins Steak – und plötzlich geht’s um 2.805,78 Euro.
Klingt verrückt? Dieser Fall landete tatsächlich vor Gericht!
Ein Restaurantgast beschädigte beim Essen eines Nackensteaks seine Zahnbrücke. Laut seiner Schilderung hatte er auf ein kleines Knochenstück gebissen. Die neue Brücke kostete 2.805,78 Euro – die sollten die Wirtsleute beziehungsweise ihre Haftpflichtversicherung übernehmen.
⚖️ Die Entscheidung: Der Gast bekam keinen Schadenersatz.
Das Amtsgericht München entschied: Bei einem solchen Fleischstück können kleine Knochenreste vorkommen. Eine Pflichtverletzung der Wirtsleute sah das Gericht in diesem Fall nicht. Es ordnete den Schaden dem allgemeinen Lebensrisiko zu.
💡 Gut zu wissen:
Eine Haftpflichtversicherung ist auch dann wertvoll, wenn eine Forderung unberechtigt ist: Im Rahmen des Versicherungsschutzes prüft sie die Haftung und wehrt unberechtigte Ansprüche ab – gegebenenfalls vor Gericht.
Mein Tipp: Wenn jemand Schadenersatz von euch verlangt, lasst die Forderung zunächst von eurer Haftpflichtversicherung prüfen.
👇 Hättet ihr gedacht, dass der Gast hier selbst auf den Kosten sitzen bleibt?
Eure Daniela 💙
📚 Quelle: AG München, Urteil vom 12.02.2015, Az. 213 C 26442/14, rechtskräftig.
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2015/25.php
ℹ️ Historische Einzelfallentscheidung aus 2015. Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung. Versicherungsschutz richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag. Bild: KI-generierte Illustration zum geschilderten Fall.