28/10/2026
💶 20 % Förderung beim Fenstertausch – ganz ohne klassischen Förderantrag?
Diese Möglichkeit kennen viele nicht: Bei einer energetischen Sanierung können unter bestimmten Voraussetzungen 20 % der Kosten über die Einkommensteuer geltend gemacht werden – verteilt auf drei Jahre. 🪟
Und das Beste: Wir erstellen euch die notwendige Bescheinigung für das Finanzamt.
Kein Wunder, dass sich 98,5 % unserer Kunden für diesen Weg entscheiden.
Zum Vergleich: Bei der BAFA-Förderung liegt die Grundförderung bei 15 % und für den Fenstertausch muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden und ebenfalls bezahlt werden.
Welche Förderung am besten passt, hängt natürlich immer von den individuellen Voraussetzungen ab.